Auf die Berufung des Klägers vom 02.01.2014 wird das Endurteil des LG München I vom 28.11.2013 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger einen Betrag von 4.614,31 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 22.05.2013 zu bezahlen.
II.Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
3.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3, die Beklagten samtverbindlich 2/3.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, die vom Erstgericht in voller Höhe abgewiesen wurden.
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