Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit weit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen
LG Neubrandenburg, Urteil vom 08.05.2009 - Aktenzeichen 12 O 28/09
DRsp Nr. 2010/15239
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit weit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen
Kommt es innerorts an einer Kreuzung zu einer Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit (100 km/h) geführten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Linksabbieger, so ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeugs angemessen.