OLG Celle, Urteil vom 22.02.1979 - Aktenzeichen 5 U 89/78
DRsp Nr. 1994/8505
Haftungsverteilung bei Kollision im Kreisverkehr
Wer versucht, ein im Kreisverkehr fahrendes Fahrzeug links zu überholen, trägt die alleinige Schuld, wenn das überholte Fahrzeug entgegen seiner Erwartung nicht nach rechts aus dem Kreisverkehr ausfährt, sondern seine Fahrt im Kreis fortsetzt.LRIm Kreisverkehr überholendes Fahrzeug (100 %); überholtes Fahrzeug (0 %)