KG - Urteil vom 15.02.1993
12 U 6437/91
Normen:
StVG § 7 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp II(294261b
NZV 1993, 313
SP 1993, 346
VerkMitt 1993, 60
VersR 1994, 361

Haftungsverteilung bei Kollision infolge Notbremsung wegen auf die Autobahn laufender Wildschweine

KG, Urteil vom 15.02.1993 - Aktenzeichen 12 U 6437/91

DRsp Nr. 1995/1380

Haftungsverteilung bei Kollision infolge Notbremsung wegen auf die Autobahn laufender Wildschweine

»1. Zur Unabwendbarkeit von Verkehrsunfällen infolge Wildwechsels auf der Bundesautobahn.«2. Durch das Verhalten eines Tieres verursachte Unfälle sind für den Führer eines Kfz dann unabwendbar, wenn das Tier auch bei aufmerksamer Beobachtung des neben der Fahrbahn liegenden Bereichs nicht rechtzeitig zu erkennen war und plötzlich in kürzester Entfernung in die Fahrbahn läuft. Daher trifft ihn keine Haftung, wenn 10 - 15 m vor ihm eine Bache mit sieben Frischlingen auf die Autobahn läuft und es zu einem Unfall infolge einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp II(294261b
NZV 1993, 313
SP 1993, 346
VerkMitt 1993, 60
VersR 1994, 361