OLG Karlsruhe - Urteil vom 28.12.1979
10 U 67/79
Normen:
BGB § 823 § 823 ; StVG § 7 ;
Fundstellen:
VersR 1980, 488

Haftungsverteilung bei Kollision mit aus einem Fahrzeug aussteigenden Kindern

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.1979 - Aktenzeichen 10 U 67/79

DRsp Nr. 1994/11526

Haftungsverteilung bei Kollision mit aus einem Fahrzeug aussteigenden Kindern

Kommt es zu einer Kollision eines PKW mit Kindern, die aus einem Fahrzeug ausgestiegen sind und auf die Fahrbahn laufen, so trifft die PKW-Fahrerin zwar kein Verschulden, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von lediglich 30-35 km/h gefahren ist und bremsbereit war. Es handelt sich aus ihrer Sicht aber auch nicht um ein unabwendbares Ereignis, so dass sie für den materiellen Schaden voll, jedoch nicht für den immateriellen Schaden des Kindes haftet.

Normenkette:

BGB § 823 § 823 ; StVG § 7 ;
Fundstellen
VersR 1980, 488