Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten Fußgänger
LG Köln, Urteil vom 15.02.1984 - Aktenzeichen 19 S 295/83
DRsp Nr. 1994/14974
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten Fußgänger
Einem PKW-Fahrer, der mit einem erkennbar alkoholisierten Fußgänger kollidiert, steht kein Anspruch auf Ersatz seines Schadens zu. Vielmehr spricht ein Beweis des ersten Anscheins für das alleinige Verschulden des Kraftfahrers, weil alkoholisierte Fußgänger hilfsbedürftige Personen i.S. von § 3 Abs. 2aStVO sind.