BGH - Urteil vom 10.01.1967
VI ZR 76/65
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeug auf der Autobahn

BGH, Urteil vom 10.01.1967 - Aktenzeichen VI ZR 76/65

DRsp Nr. 2008/15164

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen Fahrzeug auf der Autobahn

1. Es gereicht einem PKW-Fahrer zum Verschulden, wenn er auf der Autobahn eine Kolonne von mehreren Fahrzeugen überholt und dabei ins Schleudern gerät, weil ein Fahrzeug aus der Kolonne seinerseits nach links zum Überholen ausschert.2. Kommt es zu einer Kollision, weil das überholende Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn gerät, so trägt es die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 ;

Tatbestand: