KG - Urteil vom 26.09.1985
22 U 3234/84
Normen:
BGB § 254 § 823 ; StVG § 7 Abs. 1 ; StVO § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1986, 20

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Pkw ausgestiegenen Fußgänger

KG, Urteil vom 26.09.1985 - Aktenzeichen 22 U 3234/84

DRsp Nr. 1994/7844

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Pkw ausgestiegenen Fußgänger

1. Steigt ein Beifahrer in der Fahrbahnmitte aus einem verkehrsbedingt wartenden Kraftwagen aus und verursacht beim Überschreiten der Fahrbahn einen Verkehrsunfall, so ereignet sich der Unfall nicht beim Betrieb dieses Kraftfahrzeugs.2. Der Führer eines Kraftwagens ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen Beifahrer an vorschriftswidrigem Aussteigen zu hindern.3. Den Beifahrer, der aus einem im mittleren Fahrstreifen verkehrsbedingt wartenden Kraftwagen aussteigt und den rechten Fahrstreifen überschreitet, kann die besondere Sorgfaltspflicht aus § 14 Abs. 1 StVG so lange treffen, bis er den rechten Fahrstreifen erreicht.

Normenkette:

BGB § 254 § 823 ; StVG § 7 Abs. 1 ; StVO § 14 Abs. 1 ;

Hinweise: