OLG Köln vom 09.02.1977
16 U 110/76
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)66Nr. 577
VersR 1978, 143

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrspur wechselnden Fahrzeug auf der Autobahn

OLG Köln, vom 09.02.1977 - Aktenzeichen 16 U 110/76

DRsp Nr. 1996/17560

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrspur wechselnden Fahrzeug auf der Autobahn

Fährt ein auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 170 - 180 km/h fahrendes Fahrzeug auf ein Fahrzeug auf, das kurz zuvor die Fahrspur gewechselt hat, so spricht zwar ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des die Fahrspur wechselnden Fahrzeugs. Jedoch muss das auffahrende Fahrzeug sich aufgrund der hohen Geschwindigkeit eine erhöhte Betriebsgefahr mit einer Mithaftungsquote von 25% anrechnen lassen.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
DRsp I(145)66Nr. 577
VersR 1978, 143