OLG Bremen - Urteil vom 04.06.1980
3 U 13/80
Normen:
BGB § 254 § 823 ; StVG § 7 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 735

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem eine Straße bei Rotlicht überquerenden 12-jährigen Mädchen

OLG Bremen, Urteil vom 04.06.1980 - Aktenzeichen 3 U 13/80

DRsp Nr. 1994/8264

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem eine Straße bei Rotlicht überquerenden 12-jährigen Mädchen

Überquert ein 12-jähriges Mädchen bei Rotlicht die Fußgängerfurt einer belebten Ausfallstraße, um eine haltende Straßenbahn zu erreichen und wird es dabei von einem in der zweiten Spur fahrenden PKW erfasst, so trägt es wegen seines schwerwiegenden Verschuldens den Schaden allein.

Normenkette:

BGB § 254 § 823 ; StVG § 7 ;
Fundstellen
VersR 1981, 735