Haftungsverteilung bei Kollision mit einem eine Straße bei Rotlicht überquerenden 12-jährigen Mädchen
OLG Bremen, Urteil vom 04.06.1980 - Aktenzeichen 3 U 13/80
DRsp Nr. 1994/8264
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem eine Straße bei Rotlicht überquerenden 12-jährigen Mädchen
Überquert ein 12-jähriges Mädchen bei Rotlicht die Fußgängerfurt einer belebten Ausfallstraße, um eine haltende Straßenbahn zu erreichen und wird es dabei von einem in der zweiten Spur fahrenden PKW erfasst, so trägt es wegen seines schwerwiegenden Verschuldens den Schaden allein.