Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr
OLG Köln, Urteil vom 16.05.1977 - Aktenzeichen 7 U 23/77
DRsp Nr. 1994/12610
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr
Musste der Führer eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr auf einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Signalhorn an einer Kreuzung anhalten und konnte er anschließend davon ausgehen, von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen worden zu sein, so tritt im Falle einer Kollision die Betriebsgefahr des Einsatzfahrzeugs vollständig hinter das Verschulden des PKW-Fahrers zurück.