OLG Köln - Urteil vom 16.05.1977
7 U 23/77
Normen:
StVO § 35 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1977, 52

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr

OLG Köln, Urteil vom 16.05.1977 - Aktenzeichen 7 U 23/77

DRsp Nr. 1994/12610

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr

Musste der Führer eines Einsatzfahrzeugs der Feuerwehr auf einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Signalhorn an einer Kreuzung anhalten und konnte er anschließend davon ausgehen, von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen worden zu sein, so tritt im Falle einer Kollision die Betriebsgefahr des Einsatzfahrzeugs vollständig hinter das Verschulden des PKW-Fahrers zurück.

Normenkette:

StVO § 35 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VerkMitt 1977, 52