OLG Karlsruhe - Urteil vom 05.07.1978
1 U 242/77
Normen:
BGB § 254 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1979, 384

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.07.1978 - Aktenzeichen 1 U 242/77

DRsp Nr. 1994/11551

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger

Überquert ein Fußgänger eine aus mehreren Fahrspuren bestehende Fahrbahn und kommt es zu einer Kollision mit einem von links herannahenden PKW, so trifft dem Fußgänger ein hälftiges Mitverschulden, wenn er schon vor der Fahrbahnmitte das Augenmerk nur auf den von rechts herannahenden Verkehr gerichtet hat.

Normenkette:

BGB § 254 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

So auch OLG Celle v. 09.12.1976, VersR 1977, 1131

Fundstellen
VersR 1979, 384