OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.01.1978
12 U 67/77
Normen:
BGB § 249 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 56, 202 MDR 1979, 332

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger; Anrechnung ersparter Verpflegungskosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.1978 - Aktenzeichen 12 U 67/77

DRsp Nr. 1994/9430

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger; Anrechnung ersparter Verpflegungskosten

1. Tritt ein Fußgänger angesichts eines herannahenden PKW auf die Straße, um diese zu überqueren und wird er von dem PKW erfasst, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn auch der PKW den Fußgänger hätte wahrnehmen können.2. Der Geschädigte muß sich nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen, daß er infolge langen Krankenhausaufenthalts Verpflegungskosten erspart hat; ein Betrag von 7,50 DM pro Tag ist angemessen.

Normenkette:

BGB § 249 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise: