OLG Hamm - Urteil vom 29.03.1994
27 U 219/93
Normen:
BGB § 254 ; StVG § 9 ;
Fundstellen:
NZV 1994, 394
OLGR 1994, 99
OLGReport-Hamm 1994, 99
SP 1995, 8
ZfS 1994, 246

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der Autobahn

OLG Hamm, Urteil vom 29.03.1994 - Aktenzeichen 27 U 219/93

DRsp Nr. 1995/4040

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der Autobahn

Kommt ein PKW auf der Autobahn aufgrund unklarer Verunreinigungen oder von Hindernissen ins Schleudern und bleibt er auf dem Seitenstreifen an der Leitplanke liegen und wird der Fahrer von einem Fahrzeug erfasst, als er ein Warndreieck aus dem Kofferraum holen will, um die Unfallstelle abzusichern, so trifft ihn ein Mitverschulden von 1/3 wegen vorwerfbarer Selbstgefährdung.

Normenkette:

BGB § 254 ; StVG § 9 ;
Fundstellen
NZV 1994, 394
OLGR 1994, 99
OLGReport-Hamm 1994, 99
SP 1995, 8
ZfS 1994, 246