Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger bei Dunkelheit
OLG Koblenz, Urteil vom 21.05.1974 - Aktenzeichen 6 U 623/72
DRsp Nr. 1994/11987
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger bei Dunkelheit
Überquert ein Fußgänger bei Dunkelheit unachtsam die Fahrbahn, so daß es zu einem Unfall mit einem Pkw kommt, dessen Fahrer kein nachweisbares Verschulden trifft, der andererseits aber den Entlastungsbeweis nicht führen kann, so kann es angemessen sein, daß der Fußgänger 75 % seiner Schäden selbst trägt.