Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer Straßenbahnhaltestelle
BGH, Urteil vom 24.01.1967 - Aktenzeichen VI ZR 79/65
DRsp Nr. 1994/6012
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer Straßenbahnhaltestelle
1. Der Kraftfahrer darf bei der Annäherung an eine Haltestelleninsel der Straßenbahn regelmäßig darauf vertrauen, dass die auf eine Straßenbahn wartenden Personen das Vorrecht des Verkehrs auf der Fahrbahn beachten; er braucht seine Fahrgeschwindigkeit daher nicht schon deshalb zu ermäßigen, weil jemand die Fahrbahn betreten könnte.2. Erfasst ein an der Straßenbahnhaltestelle vorbeifahrender PKW einen unter Missachtung des PKW-Verkehrs die Fahrbahn querenden, betrunkenen Fußgänger, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/5 zu 4/5 zu Lasten des Fußgängers auszugehen.