Haftungsverteilung bei Kollision mit einem gesichert am rechten Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeug
OLG Stuttgart, vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 4 U 73/99
DRsp Nr. 2008/13628
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem gesichert am rechten Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeug
Kommt es bei Dunkelheit zu einer Kollision eines PKW mit einem rechts am Rand mit Begrenzungslicht, Warnblinklicht und Warndreieck gesicherten Fahrzeug, so ist die Haftungsquote 80 : 20 zu Lasten des auffahrenden PKW.