OLG Stuttgart vom 06.10.1999
4 U 73/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 17 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 35

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem gesichert am rechten Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeug

OLG Stuttgart, vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 4 U 73/99

DRsp Nr. 2008/13628

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem gesichert am rechten Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeug

Kommt es bei Dunkelheit zu einer Kollision eines PKW mit einem rechts am Rand mit Begrenzungslicht, Warnblinklicht und Warndreieck gesicherten Fahrzeug, so ist die Haftungsquote 80 : 20 zu Lasten des auffahrenden PKW.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 17 Abs. 4 ;
Fundstellen
DAR 2000, 35