OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.07.1982
24 U 92/82
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen:
VRS 64, 10

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Zuge eines Wendemanövers querstehenden Fahrzeug

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.1982 - Aktenzeichen 24 U 92/82

DRsp Nr. 1994/9288

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Zuge eines Wendemanövers querstehenden Fahrzeug

Bleibt ein Fahrzeug im Zuge eines Wendemanövers quer auf der Fahrbahn stehen, weil der Fahrer sich vorher keine Klarheit über die Einfahr- und Wendemöglichkeit verschafft hatte, und kommt es zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so trägt das wendende Fahrzeug die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 Abs. 5 ;
Fundstellen
VRS 64, 10