OLG Koblenz - Urteil vom 28.01.1985
12 U 369/84
Normen:
StVG § 17 ;
Fundstellen:
VRS 68, 251

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem ins Schleudern geratenen und quer zur Fahrbahn stehen gebliebenen Fahrzeug

OLG Koblenz, Urteil vom 28.01.1985 - Aktenzeichen 12 U 369/84

DRsp Nr. 1994/11806

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem ins Schleudern geratenen und quer zur Fahrbahn stehen gebliebenen Fahrzeug

Ein Pkw-Fahrer, der auf der Überholspur einer zweistreifigen Fahrbahn abrupt bremst, ins Schleudern gerät und schräg zur Fahrbahn stehen bleibt, kann von einem auf ihn auffahrenden Pkw-Fahrer nicht mehr als 40 % seines Unfallschadens ersetzt verlangen.

Normenkette:

StVG § 17 ;
Fundstellen
VRS 68, 251