KG - Urteil vom 23.10.1978
12 U 1014/78
Normen:
StVO § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1979, 48

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Linksabbieger auf einer ampelgeregelten Kreuzung

KG, Urteil vom 23.10.1978 - Aktenzeichen 12 U 1014/78

DRsp Nr. 1994/7987

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Linksabbieger auf einer ampelgeregelten Kreuzung

Ist ein Linksabbieger mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs auf einer ampelgeregelten Kreuzung zusammengestoßen, ohne dass der Stand der Verkehrssignale im maßgeblichen Zeitpunkt festgestellt werden kann, kommt eine Schadensverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Linksabbiegers in Betracht.

Normenkette:

StVO § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen
VerkMitt 1979, 48