BGH - Urteil vom 11.04.1967
VI ZR 108/65
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem über den Mittelstreifen der Autobahn geratenen PKW

BGH, Urteil vom 11.04.1967 - Aktenzeichen VI ZR 108/65

DRsp Nr. 2008/15019

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem über den Mittelstreifen der Autobahn geratenen PKW

Kommt ein Fahrzeug auf der Autobahn von seiner Fahrbahn ab, durchbricht es den Mittelstreifen und kommt es auf der Gegenfahrbahn zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fahrers. Dieser Anscheinsbeweis wird durch die Möglichkeit einer Vergiftung des Fahrers durch Austritt von Kohlenoxydgas aus der Heizungsanlage ohne Vorliegen weiterer tatsächlicher Anhaltspunkte hierfür nicht entkräftet. Das ausbrechende Fahrzeug haftet daher allein.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;

Tatbestand: