Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unbeleuchteten Motorrad des Gegenverkehrs
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1999 - Aktenzeichen 27 U 141/97
DRsp Nr. 1999/9949
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unbeleuchteten Motorrad des Gegenverkehrs
Setzt ein Motorradfahrer trotz Ausfalls der Frontbeleuchtung seine Fahrt bei Dunkelheit auf einer Bundesstraße außerorts fort und kommt es zu einer Kollision mit einem entgegen kommenden, überholenden PKW, so steht dem Motorradfahrer kein Schadensersatzanspruch zu.