OLG Stuttgart - Urteil vom 27.11.1981
2 U 141/81
Normen:
BGB § 833 ; StVG § 7 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 1106

Haftungsverteilung bei Kollision mit einer aus der Weide ausgebrochenen Kuh

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.1981 - Aktenzeichen 2 U 141/81

DRsp Nr. 1994/13527

Haftungsverteilung bei Kollision mit einer aus der Weide ausgebrochenen Kuh

Kommt es bei Dunkelheit zu einer Kollision mit einer aus einer Weide ausgebrochenen Kuh, so hat sich der geschädigte Kraftfahrer die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mit 1/5 haftungsmindernd anrechnen zu lassen. Die Kollision war für ihn kein unabwendbares Ereignis, wenn nicht feststeht, dass die Kuh nicht bereits auf der Straße stand, sondern plötzlich auf die Fahrbahn gesprungen ist.

Normenkette:

BGB § 833 ; StVG § 7 ;
Fundstellen
VersR 1982, 1106