OLG Nürnberg vom 24.08.2000
8 U 682/00
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § ;
Fundstellen:
DAR 2001, 130

Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

OLG Nürnberg, vom 24.08.2000 - Aktenzeichen 8 U 682/00

DRsp Nr. 2008/13620

Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Autotür

Fährt ein Fahrzeug in einem seitlichen Abstand von nur 10 cm an am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen vorbei und kommt es zu einer Kollision mit einer sich öffnenden Tür, so trägt das vorbeifahrende Fahrzeug die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § ;
Fundstellen
DAR 2001, 130