Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an der Einmündung eines Weges
AG Köln, Urteil vom 14.09.1984 - Aktenzeichen 266 C 11/84
DRsp Nr. 1994/15753
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an der Einmündung eines Weges
Ist nach den baulichen Verhältnissen nicht klar, ob an einer über einen abgeflachten Bürgersteig einmündenden Straße die Vorfahrt zu gewähren ist, so hat sich bei der gegebenen unklaren Verkehrslage der von rechts kommende Verkehrsteilnehmer wie bei einem Ausfahren aus einem Grundstück zu verhalten, um eine Gefährdung anderer auszuschließen. Kommt es zu einer Kollision, so steht dem von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer kein Schadensersatzanspruch zu.