LG Wiesbaden vom 11.05.2010
1 O 92/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 8;

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Abbiegen in entgegengesetzter Fahrtrichtung

LG Wiesbaden, vom 11.05.2010 - Aktenzeichen 1 O 92/07

DRsp Nr. 2011/8877

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Abbiegen in entgegengesetzter Fahrtrichtung

1. Biegt ein Fahrzeug von einer Vorfahrtstraße nach links in eine untergeordnete Straße ab und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem aus der wartepflichtigen Straße nach rechts auf die Vorfahrtstraße abbiegenden Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn das aus der Vorfahrtstraße nach links abbiegende Fahrzeug nicht den Nachweis führt, dass die Kollisionsstelle in seiner Fahrspur liegt. 2. Die Verkehrsunfallflucht eines Unfallbeteiligten führt nicht zu einer generellen Beweislastumkehr.