Die Klägerin leistet Rentenzahlungen und Beiträge zur Rentner-Krankenversicherung an die Hinterbliebenen des bei ihr sozialversichert gewesenen Leopold R. und macht mit der Klage Schadensersatzansprüche geltend, die nach ihrer Ansicht den Hinterbliebenen wegen des Todes ihres Ernährers gegen den Beklagten erwachsen und nach §
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