Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Rückwärtsfahren auf einem Privatweg
LG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2010 - Aktenzeichen 13 S 239/09
DRsp Nr. 2010/15270
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Rückwärtsfahren auf einem Privatweg
Hälftige Schadensteilung bei einer Kollision zwischen einem auf einem Privatweg rückwärtsfahrenden und einem aus einer Hofeinfahrt im spitzen Winkel hierzu rückwärts auf den Privatweg einfahrenden PKW, da der Sorgfaltsverstoß des auf dem unübersichtlichen Privatweg rückwärtsfahrenden Pkw dem Sorgfaltsverstoß des aus der Hofeinfahrt einfahrenden Pkw gleichzusetzen ist.