LG Saarbrücken - Urteil vom 12.02.2010
13 S 239/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10;

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Rückwärtsfahren auf einem Privatweg

LG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2010 - Aktenzeichen 13 S 239/09

DRsp Nr. 2010/15270

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Rückwärtsfahren auf einem Privatweg

Hälftige Schadensteilung bei einer Kollision zwischen einem auf einem Privatweg rückwärtsfahrenden und einem aus einer Hofeinfahrt im spitzen Winkel hierzu rückwärts auf den Privatweg einfahrenden PKW, da der Sorgfaltsverstoß des auf dem unübersichtlichen Privatweg rückwärtsfahrenden Pkw dem Sorgfaltsverstoß des aus der Hofeinfahrt einfahrenden Pkw gleichzusetzen ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10;