Auf die Berufung des Beklagten vom 24.11.2016 wird das Endurteil des LG München II vom 14.10.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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