Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.03.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 8.930,18 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 398,83 € seit dem 02.12.2016, aus einem Betrag in Höhe von 8.139,58 € seit dem 19.01.2017, sowie aus einem Betrag von 391,77 € seit dem 15.03.2017 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den weitergehenden Schaden aufgrund des Unfallereignisses vom ...10.2016 auf der BAB ... in Höhe Kilometer ... im Umfang von 50 % zu ersetzen.
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