OLG Oldenburg - Urteil vom 21.04.1978
6 U 209/77
Normen:
StVO § 9 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1978, 1027

Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz

OLG Oldenburg, Urteil vom 21.04.1978 - Aktenzeichen 6 U 209/77

DRsp Nr. 1994/13183

Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz

Im Falle einer Kollision zwischen einem nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden und einem überholenden Kfz spricht in aller Regel der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des einbiegenden Fahrers. Dieses Verschulden kann in Verbindung mit der durch das Einbiegemanöver erhöhten Kfz-Betriebsgefahr dazu führen, daß die Mithaftung des Überholenden auf das Verhältnis 2:1 begrenzt wird.

Normenkette:

StVO § 9 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1978, 1027