Haftungsverteilung bei Liegenbleiben eines Fahrzeugs auf einem Bahnübergang
LG Limburg, Urteil vom 14.10.2005 - Aktenzeichen 3 S 2/05
DRsp Nr. 2008/11059
Haftungsverteilung bei Liegenbleiben eines Fahrzeugs auf einem Bahnübergang
Kommt ein Fahrzeug nach dem Anfahren nach Öffnen der Schranke auf dem Gleisen eines beschrankten Bahnübergangs zum Stehen, weil die Wegfahrsperre versagt, und hilft der Fahrer eines folgenden Fahrzeugs, das Fahrzeug von den Schienen zu schieben, so trifft den Halter des liegen gebliebenen Fahrzeugs die alleinige Haftung für Schäden, die an dem nachfolgenden, abgestellten Fahrzeug dadurch entstehen, dass im Zuge des Herunterschiebens des liegen gebliebenen Fahrzeugs von den Schienen die Schranken erneut geschlossen werden.