1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.02.2013 (Aktenzeichen
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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