I.
Der Antragsgegner zu 1), der bei der Antragsgegnerin zu 3) haftpflichtversichert ist, betreibt die Auto- und Motocrossbahn "A. ö..........." in Z.... bei T...... Dort stießen am 18.06.2006 der Antragsteller und der Antragsgegner zu 2) während einer Übungsfahrt mit Motorrädern zusammen, wodurch der Antragsteller verletzt und das von ihm geführte Motorrad beschädigt wurde. Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage mit den Anträgen,
1. die Antragsgegner als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn ein in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld, mindestens aber 12.000,00 EUR, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2006 zu zahlen;
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