Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrzeugs durch einen durch das vorausfahrende Fahrzeug hochgeschleuderten Gegenstand
AG Hannover, Urteil vom 26.01.1999 - Aktenzeichen 555 C 13479/98
DRsp Nr. 1999/10178
Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrzeugs durch einen durch das vorausfahrende Fahrzeug hochgeschleuderten Gegenstand
Die Beschädigung eines Fahrzeuges durch Hochschleudern eines auf der Fahrbahn liegenden Gegenstandes stellt für den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges grundsätzlich ein unabwendbares Ereignis dar (hier: Fahrzeug, schleudert Gegenstand hoch (0 %); nachfolgendes Fahrzeug (100 %).