OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.02.1978
12 U 162/77
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1978, 768

Haftungsverteilung bei Sturz eines 9-jährigen, auf dem Gehweg fahrenden Radfahrers vor einem herannahenden PKW

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.1978 - Aktenzeichen 12 U 162/77

DRsp Nr. 1994/9429

Haftungsverteilung bei Sturz eines 9-jährigen, auf dem Gehweg fahrenden Radfahrers vor einem herannahenden PKW

Nähert sich ein 9-jähriger, auf dem Gehweg fahrender Radfahrer an einer Engstelle Fußgänger, so dass ein ungehindertes Passieren nicht möglich ist, stößt er mit diesen zusammen und stürzt er auf die Fahrbahn, wo er von einem Fahrzeug erfasst wird, so handelt es sich für den Fahrer des PKW nicht um ein unabwendbares Ereignis, da er seine Fahrt zu verlangsamen und bremsbereit zu sein hat, wenn er wahrnimmt, dass auf dem sich verengenden Gehweg ein jugendlicher Radfahrer unterwegs ist und mit der Situation überfordert sein kann. Den Radfahrer trifft allerdings ein hälftiges Mitverschulden.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1978, 768