LG München I vom 03.12.1999
17 O 20457/98
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 20 ;
Fundstellen:
NZV 2000, 473

Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers im Bereich einer Bushaltestelle

LG München I, vom 03.12.1999 - Aktenzeichen 17 O 20457/98

DRsp Nr. 2008/13700

Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers im Bereich einer Bushaltestelle

Die besonderen Sorgfaltspflichten eines PKW-Fahrers im Bereich einer Bushaltestelle gem. § 20 StVO beziehen sich nur auf Busbenutzer. Kommt es daher im Bereich einer Bushaltestelle zum Überfahren eines unvorsichtig die Fahrbahn überquerenden Fußgängers, der nicht zuvor den Bus benutzt hat, so steht diesem kein Anspruch gegen den PKW-Fahrer zu.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 20 ;
Fundstellen
NZV 2000, 473