BGH - Urteil vom 13.07.1965
VI ZR 61/64
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 9 ;
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,

Haftungsverteilung bei Umstürzen eines Lkw aufgrund eines Reifenschadens eines vorausfahrenden Fahrzeugs

BGH, Urteil vom 13.07.1965 - Aktenzeichen VI ZR 61/64

DRsp Nr. 2008/15118

Haftungsverteilung bei Umstürzen eines Lkw aufgrund eines Reifenschadens eines vorausfahrenden Fahrzeugs

Kommt ein Lkw hinter einem wegen eines Reifenschadens ins Schleudern geratenen und dann liegen gebliebenen Fahrzeug nicht mehr zum Stehen, so dass der Fahrer das Fahrzeug in die Böschung lenkt und es dann umkippt, so trifft letztes die überwiegende Haftung, da es entweder zu schnell gefahren ist oder den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hat. Eine Haftungsverteilung von 1/4 zu _ ist jedenfalls dann angemessen, wenn dem Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeug ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 9 ;

Tatbestand: