Haftungsverteilung bei Unfall an ampelgeregelter Kreuzung; Beweiswürdigung bei Verkehrsunfall; Anforderungen an die Protokollierung einer Zeugenaussage vor einem ersuchten Gericht
KG, Urteil vom 21.01.1985 - Aktenzeichen 12 U 6078/83
DRsp Nr. 1994/7861
Haftungsverteilung bei Unfall an ampelgeregelter Kreuzung; Beweiswürdigung bei Verkehrsunfall; Anforderungen an die Protokollierung einer Zeugenaussage vor einem ersuchten Gericht
1. Ist bei einem Kreuzungsunfall die Ampelschaltung ungeklärt geblieben, kommt in der Regel hälftige Schadensteilung in Betracht.2. a) Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach eher anzunehmen ist, daß Mitfahrer nicht stets auf die für den Fahrzeugführer maßgeblichen Lichtzeichen achten; eher ist das Gegenteil wahrscheinlich.b) Es gibt keinen Erfahrungssatz, daß der Aussage einer Unfallzeugin allein deshalb kein Beweiswert beigemessen werden kann, weil sie als Ehefrau des beteiligten Fahrzeugführers und zugleich Verletzte am Ausgang des Verfahrens interessiert ist.
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