AG Hamburg-Blankenese vom 05.10.2004
509 C 208/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 7 Abs. 5 S. 1 ;
Fundstellen:
VersR 2005, 1549

Haftungsverteilung bei Unfall bei Fahrstreifenwechsel

AG Hamburg-Blankenese, vom 05.10.2004 - Aktenzeichen 509 C 208/03

DRsp Nr. 2008/13741

Haftungsverteilung bei Unfall bei Fahrstreifenwechsel

Fährt ein von hinten herangeführtes Fahrzeug auf einer Autobahn auf ein Fahrzeug auf, das sich noch in einem Fahrstreifenwechsel befindet, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fahrstreifenwechslers. Hinter dieses tritt die Betriebsgefahr des von hinten heranfahrenden Fahrzeugs vollständig zurück.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 7 Abs. 5 S. 1 ;
Fundstellen
VersR 2005, 1549