OLG Celle - Urteil vom 18.07.1985
5 U 245/84
Normen:
StVG § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1987, 360

Haftungsverteilung bei Unfall mit einem 8-jährigen über die Straße zum Bus laufenden Schüler

OLG Celle, Urteil vom 18.07.1985 - Aktenzeichen 5 U 245/84

DRsp Nr. 1994/8431

Haftungsverteilung bei Unfall mit einem 8-jährigen über die Straße zum Bus laufenden Schüler

1. Erfasst ein PKW einen 8-jährigen Schüler, der von rechts aus einer Reihe parkender Fahrzeuge heraus auf die Fahrbahn zu einem auf der gegenüberliegenden Seite haltenden Bus läuft und wird er von einem Kraftfahrzeug erfasst, so handelt es sich für den Fahren jedenfalls dann nicht um ein unabwendbares Ereignis, wenn nicht auszuschließen ist, dass er bei genauer Beobachtung des Parkstreifens das verkehrswidrige Verhalten des Schülers hätte voraussehen und den Unfall vermeiden können.2. Angesichts des weit überwiegenden Verschuldens des Kindes ist von einer Haftungsverteilung von 70 : 30 zu dessen Lasten auszugehen.

Normenkette:

StVG § 17 ;
Fundstellen
VersR 1987, 360