LG Hof vom 26.10.1999
11 O 707/98
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 35 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2001, 306

Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Einsatzfahrzeug des Zolls

LG Hof, vom 26.10.1999 - Aktenzeichen 11 O 707/98

DRsp Nr. 2008/13683

Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Einsatzfahrzeug des Zolls

Kommt es zu einem Unfall zwischen einem unter Inanspruchnahme von Sonderrechten bei Rotlicht in einen Kreuzungsbereich einfahrenden PKW des Zolls und einem bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich einfahrenden PKW, so ist der Schaden jedenfalls dann hälftig zu teilen, wenn andere Fahrzeuge das Einsatzfahrzeug wahrgenommen haben.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 35 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZV 2001, 306