OLG München - Urteil vom 25.01.1990
24 U 618/89
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 8 ;
Fundstellen:
NZV 1990, 393
ZfS 1990, 402

Haftungsverteilung bei Verletzung beim Anschieben aus einer Schneemulde

OLG München, Urteil vom 25.01.1990 - Aktenzeichen 24 U 618/89

DRsp Nr. 1998/13071

Haftungsverteilung bei Verletzung beim Anschieben aus einer Schneemulde

1. Wer einem Kraftfahrer, der in einer Schneemulde stecken geblieben ist, durch Anschieben hilft, das mit Motorkraft betriebene Fahrzeug freizukommen, wird nicht "beim Betrieb" des Kraftfahrzeugs tätig. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Halter des angeschobenen Fahrzeugs ist daher nicht gem. § 8 2. Alt. StVG ausgeschlossen.2. Schiebt der Helfer das Fahrzeug durch mehrmaliges Hin- und Herschieben aus einer Schneemulde heraus und wird er alsdann verletzt, als das Fahrzeug wieder zurückrollt, so trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden (hier: 60%, weil er aus Gründen der Eigensicherung hinter dem Fahrzeug hätte wegtreten müssen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 8 ;
Fundstellen
NZV 1990, 393
ZfS 1990, 402