OLG Celle - Urteil vom 27.06.1974
5 U 138/73
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
VersR 1975, 264

Haftungsverteilung bei Verletzung eines Unfallhelfers bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn

OLG Celle, Urteil vom 27.06.1974 - Aktenzeichen 5 U 138/73

DRsp Nr. 1994/8549

Haftungsverteilung bei Verletzung eines Unfallhelfers bei einem Auffahrunfall auf einer Autobahn

Hat sich infolge eines Unfalls auf einer Autobahn ein Fahrzeugstau in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle gebildet und fährt ein Fahrzeug auf eines der dort stehenden Fahrzeuge auf und werden hierbei Personen verletzt, die den Fahrer des Wagens, auf den aufgefahren wurde, Hilfe leisten wollten, so trägt das auffahrende Fahrzeug die alleinige Haftung.

Normenkette:

BGB § 254 ;
Fundstellen
VersR 1975, 264