OLG Saarbrücken - Urteil vom 13.06.1980
3 U 86/79
Normen:
StVO § 8 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1981, 4

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.1980 - Aktenzeichen 3 U 86/79

DRsp Nr. 1994/13306

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

Kommt es zu einer Kollision eines wartepflichtigen, nach links auf die Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeugs mit einem auf der Vorfahrtstraße von links kommenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs gerechtfertigt, wenn das vorfahrtberechtigte Fahrzeug den Fahrtrichtungsanzeiger nach rechts betätigt hatte, jedoch nicht abgebogen ist.

Normenkette:

StVO § 8 ;

Hinweise:

So auch KG v. 08.01.1976, DAR 1976, 240.

Fundstellen
VerkMitt 1981, 4