OLG Stuttgart - Urteil vom 29.01.1982
2 U 172/81
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 252

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei winterlichen Straßenverhältnissen

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.01.1982 - Aktenzeichen 2 U 172/81

DRsp Nr. 1994/13524

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung bei winterlichen Straßenverhältnissen

Bei einer Vorfahrtverletzung ist eine Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs angezeigt, wenn das vorfahrtberechtigte Fahrzeug sich nicht darauf eingerichtet hat, dass das auf der wartepflichtigen Straße herannahende Fahrzeug wegen Schneematsch den Vorrang nicht würde gewähren können.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen
VersR 1983, 252