Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Kollision des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem Dritten
KG, Urteil vom 02.06.1977 - Aktenzeichen 12 U 4596/76
DRsp Nr. 1994/8003
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Kollision des vorfahrtberechtigten Fahrzeugs mit einem Dritten
Wird ein vorfahrtberechtigter Kraftfahrer durch das verkehrswidrige Einbiegen eines wartepflichtigen Fahrzeugs zu einem Ausweichmanöver gezwungen und kollidiert er hierbei mit einem dritten Fahrzeug, so trägt das die Vorfahrt verletzende Fahrzeug die volle Haftung.