OLG Celle - Urteil vom 13.05.2004
14 U 259/03
Normen:
StVG § 7 ; BGB § 833 ;
Fundstellen:
DAR 2004, 701
OLGReport-Celle 2004, 413
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 19.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 310/02

Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall bei Zusammenstoß Pkw/Pferd

OLG Celle, Urteil vom 13.05.2004 - Aktenzeichen 14 U 259/03

DRsp Nr. 2004/10170

Haftungsverteilung beim Verkehrsunfall bei Zusammenstoß Pkw/Pferd

»Zur Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß Pkw/Pferd zwischen dem mit 70 km/h innerorts und auf Warnhinweise nicht reagierenden Pkw-Fahrer (2/3) und dem Pferdehalter (1/3).«

Normenkette:

StVG § 7 ; BGB § 833 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Berufung des Klägers ist nur teilweise begründet. Er kann von den Beklagten 2/3 seines durch den Verkehrsunfall am 8. Dezember 2001 um 00:05 Uhr entstandenen Schadens ersetzt verlangen, sodass sich unter Berücksichtigung der von den Beklagten erklärten Aufrechnung folgende Abrechnung ergibt:

Schaden des Klägers: 4.906,00 EUR 2/3 davon: 3.270,67 EUR Gegenaufrechnungsforderung der Beklagten (1/3 von 3.616,22 EUR): 1.205,41 EUR somit Schadensersatzforderung des Klägers insgesamt: 2.065,26 EUR

Im Einzelnen ergibt sich dies aus folgenden Gründen: