Autoren: Abatzis/Petropoulos |
Ist nur das amtliche Kennzeichen des schädigenden Fahrzeugs bekannt, bestehen zwei Möglichkeiten, den Halter sowie den Haftpflichtversicherer zu ermitteln:
Der einfachste Weg ist inzwischen wohl eine Anfrage über das Deutsche Grüne-Karte-Büro, welches über das Griechische Korrespondenzbüro eine Anfrage beim Verband der griechischen Haftpflichtversicherer halten kann, bei dem neben den Daten des Halters auch die des Pflichtversicherers verfügbar sind. - Als zweiter Weg bietet sich eine Anfrage beim Griechischen Verkehrsministerium an, hier kann man allerdings nur Namen und Anschrift des Halters erfahren.
Die Anschrift lautet:
Ypourgion metaforon & Epikinonion Odikis kykloforias & metaforonAnastaseos 2 & TsiganteHolargos AttikisGriechenlandTel.: +30 210 3327490
Solche Auskünfte erteilt auch die Auskunftsstelle, die dem Handelsministerium (Epikouriko Kefaleo) untersteht und mit dem Präsidialdekret 10/2003 gegründet worden ist.
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