Autoren: Decker/Lentz |
Wenn nur das amtliche Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs bekannt ist, können Halter und auch die Pflichtversicherung des Fahrzeugs bei der Polizei erfragt werden, sofern diese den Unfall bei Personenschaden aufgenommen hat. Darüber hinaus können beide Angaben auch bei folgender Registrierungsstelle erfragt werden:
Service d'Immatriculation des Vehicules Station de Contrôle Technique à Sandweiler11, route de Luxembourg5230 SandweilerLuxemburgTel.: +35 2 3572141Oder:Fonds de Garantie AutomobileB.P. 448, L-2014 Luxembourg LuxemburgTel.: +35 2 458836
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